Sonderprüfungen
Sonderprüfungen für vielfältige Sachverhalte und Anlässe
Es existieren vielfältige Sachverhalte und Anlässe, die einer Bescheinigung oder Bestätigung durch einen externen Prüfer bedürfen, in aller Regel durch einen Wirtschaftsprüfer. Wir führen verschiedene Sonderprüfungen für unsere Mandanten durch, die beispielhaft im Folgenden aufgeführt werden:
- Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen
- Prüfung von Sonderbilanzen bei Fusionen, Umwandlungen, usw.
- EDV/IT- und Organisationsprüfungen
- Geschäftsführungsprüfungen, Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz
- EEG – Prüfungen
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung der Anwendung der DSGVO und des BDSG